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Gesundheitspräventionsberatungen
● Ravensburg 30 km Umkreis
alle, alle
50.000.-
Gesundheitsprävention umfasst Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Krankheiten durch gezielte Förderung der Gesundheit (Primärprävention), Früherkennung (Sekundärprävention) und Rehabilitation (Tertiärprävention), während Gesundheitsförderung allgemeine Lebensbedingungen zur Erhaltung der Gesundheit verbessert.
Ziel ist die Förderung des Gesundheitspotenzials in Betrieben und Familien
In Deutschland gibt es steuerliche Begünstigungen für Präventionsmaßnahmen für alle Betrieben, insbesondere im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).
Arbeitgeber können Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ihrer Beschäftigten steuerfrei fördern, und zwar
bis zu 600 Euro pro Beschäftigtem und Kalenderjahr
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Dieser Freibetrag gilt für individuell verhaltensbezogene Präventionsmaßnahmen, die nach § 3 Nummer 34 EStG steuerbefreit sind. Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze. Das bedeutet, dass der volle Betrag steuerfrei bleibt, solange die 600 Euro nicht überschritten werden.
Gesetzlich Versicherte können gemäß § 20 SGB V für Präventionskurse einen Zuschuss ihrer Krankenkasse erhalten. Die genauen Bedingungen und Erstattungshöhen können je nach Krankenkasse variieren, daher empfiehlt es sich, vorab bei der eigenen Kasse nachzufragen.
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